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Wie ein Stable-Diffusion-Cover Japans erstes großes KI-Urheberrechtsverfahren auslöste

von ytools
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Der Streit um KI-Bilder in Japan ist längst keine abstrakte Onlinedebatte mehr, sondern Aktenstoff für die Polizei. In der Präfektur Chiba wird ein Mann beschuldigt, eine per KI erzeugte Illustration ohne Erlaubnis auf dem Cover eines kommerziell verkauften Buches genutzt zu haben.
Wie ein Stable-Diffusion-Cover Japans erstes großes KI-Urheberrechtsverfahren auslöste
Brisant ist dabei nicht nur der Vorwurf selbst, sondern die Art des Bildes: Es wurde mit Stable Diffusion generiert – und die Ermittler behandeln es trotzdem wie ein klassisches urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk nach japanischem Urheberrechtsgesetz.

Seinen Anfang nimmt der Fall im Jahr 2024 bei einem jungen Creator Anfang 20, ebenfalls aus Chiba. Er gehörte nicht zu denen, die einen generischen Prompt eintippen, einmal auf „Generate“ klicken und das erstbeste Ergebnis posten. Stattdessen verfolgte er eine sehr konkrete Bildidee: eine bestimmte Szene, eine bestimmte Stimmung, exakt so, wie er sie im Kopf hatte. Nach eigenen Angaben schraubte er monatelang an seinen Eingaben, feilte an Formulierungen, passte Stil, Perspektive, Licht, Farben und Details immer wieder an. Mehr als 20.000 Varianten von Prompts soll er durchprobiert haben, bis endlich eine Illustration erschien, die seiner inneren Vorstellung entsprach. Die KI war für ihn kein Glücksspielautomat, sondern ein störrisches Werkzeug, das er Schritt für Schritt in die gewünschte Richtung drückte.

Am Ende stellte er das finale Bild ins Netz. Irgendwann danach soll, so die Darstellung der Polizei, ein 27-Jähriger – ebenfalls aus Chiba – die Illustration heruntergeladen und ohne Rückfrage als Cover für sein eigenes Buch verwendet haben, das er kostenpflichtig anbietet. Kein Lizenzvertrag, keine E-Mail, kein symbolischer Credit im Impressum. Genau diese Nutzung werten die Ermittler nun als unbefugte Vervielfältigung eines geschützten Werks. Der Fall liegt inzwischen bei der Staatsanwaltschaft in Chiba. Bevor dort aber überhaupt über Anklage und Strafmaß nachgedacht werden kann, steht eine Grundsatzfrage im Raum: Kann ein KI-gestütztes Bild wie dieses überhaupt urheberrechtlich geschützt sein?

Das japanische Urheberrechtsgesetz definiert ein Werk als „eigenständig geschaffenen Ausdruck von Gedanken oder Gefühlen“ in Bereichen wie Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Musik. Lange Zeit schien klar: Wird etwas fast vollständig von einer Maschine erzeugt, ohne nennenswerte Steuerung durch einen Menschen, fällt es nicht darunter. Auch die japanische Kulturbehörde hat betont, dass Ergebnisse, die nach völlig allgemeinen oder fast gar keinen Anweisungen generiert werden, normalerweise nicht als kreativ-schöpferische Leistung der Person gelten, die auf den Button geklickt hat.

Parallel dazu hat dieselbe Behörde aber auch eingeräumt: KI kann durchaus wie Pinsel, Kamera oder Grafiksoftware gehandhabt werden – als bloßes Hilfsmittel. Entscheidend ist dann nicht, dass ein Algorithmus die Pixel setzt, sondern wie stark der Mensch die Richtung vorgibt. Wenn jemand mit präzisen, vielschichtigen Prompts arbeitet, über viele Versuche hinweg Anweisungen verfeinert, schlechte Ergebnisse verwirft und letztlich gezielt eine bestimmte Version auswählt oder nachbearbeitet, dann rückt der kreative Kern eindeutig auf die menschliche Seite. Ob ein konkretes KI-Bild als Werk gilt, soll deshalb im Einzelfall geprüft werden – mit Blick auf Prozess, Aufwand und Gestaltungsfreiheit.

Genau dieser Entstehungsprozess steht im Zentrum des Falls aus Chiba. Mehr als 20.000 Prompts sind nicht nur ein nettes Detail, sondern ein deutliches Signal: Hier hat sich jemand hartnäckig an einer Idee abgearbeitet. In sozialen Netzwerken machten sich manche lustig: Der Typ hatte buchstäblich 20.000 Mal dieselbe Vision, bis die KI endlich kapiert hat, was er will. Juristisch kann man das aber durchaus mit der Arbeit eines Fotografen vergleichen, der hunderte Aufnahmen macht, um einen Moment perfekt einzufangen, oder mit einer Mangaka, die einen Charakter so lange neu zeichnet, bis jede Linie sitzt. Die KI ist dann eher Hochleistungswerkzeug als „Co-Autor“.

Rechtsanwälte, die sich mit KI und Urheberrecht befassen, argumentieren dementsprechend: Je konkreter und gezielter die Prompts, desto mehr verschiebt sich die Verantwortung für das Ergebnis zurück zum Menschen. Ein Anwalt der Anwaltskammer in Fukui formulierte es so: Entscheidend ist, ob die Person auf ein bestimmtes, vorhersehbares Ergebnis hinarbeitet und ihre Eingaben bewusst anpasst, um genau dieses Resultat zu erreichen. Je näher das finale Bild an der ursprünglichen Kopfkino-Version liegt, desto eher spricht man von menschlicher Schöpfung, auch wenn der eigentliche Rendering-Prozess von der Software stammt.

Abseits von Gerichten heizt der Fall eine ohnehin schon aggressive Debatte weiter an. Kritische Stimmen meinen, der einfachste Weg, KI-Grafiken in Filmen, Games oder Werbung zu bremsen, wäre, ihnen konsequent den urheberrechtlichen Schutz zu verweigern. Die Argumentation ist nüchtern: Wenn ein Studio nie sicher sein kann, dass eine KI-Figur exklusiv ist, weil andere mit ähnlichen Prompts fast identische Designs erzeugen können, wird es riskanter, ganze Markenwelten darauf aufzubauen. Ohne starke Exklusivität sinkt der wirtschaftliche Reiz, sich auf KI-Charaktere zu verlassen.

Auf der anderen Seite stehen Kreative, die KI längst fest in ihren Workflow integriert haben. Sie fürchten, dass all ihre mühselig getunten Prompts, ausprobierten Stile und zig verworfenen Versionen am Ende keinerlei rechtlichen Wert haben – und jeder ihr bestes Bild einfach klauen, leicht verändern und als Merchandise, Buchcover oder Poster verkaufen kann. Viele weisen zudem auf einen unangenehmen Widerspruch hin: Die großen Modelle wurden ursprünglich oft mit massenhaft Bildern, Comics, Illustrationen und Fotos trainiert, die von realen Künstlerinnen und Künstlern stammen, ohne dass diese jemals gefragt oder bezahlt wurden. Während sich also einzelne User um eine Cover-Illustration streiten, haben die Systeme dahinter still und leise auf Kosten ganzer Branchen gelernt.

Japan bekam diese Spannung zuletzt deutlich zu spüren. KI-generierte Clips zeigten Figuren, die bekannten japanischen Charakteren aus Anime und Games zum Verwechseln ähnlich sahen. Die Empörung der Rechteinhaber ließ nicht lange auf sich warten. Eine Interessenvertretung, in der große Namen wie Bandai Namco, Studio Ghibli und Square Enix sitzen, forderte Unternehmen wie OpenAI dazu auf, das Training auf japanischen Markenwelten ohne explizite Lizenz zu stoppen. Vor diesem Hintergrund bekommt der Chiba-Fall eine zusätzliche Dimension: Es geht nicht mehr nur darum, woraus die Trainingsdaten bestehen, sondern auch darum, welchen rechtlichen Status die Werke haben, die mit Hilfe dieser Modelle entstehen.

Wie die Staatsanwaltschaft und später die Gerichte entscheiden, wird weit über die eine Buchcover-Illustration hinausweisen. Wird das Bild als schutzfähiges Werk anerkannt, dürfte das prompt-schreibende Milieu reagieren: Wer ernsthaft mit KI gestaltet, wird seinen Prozess genauer dokumentieren – Zwischenergebnisse, Prompt-Historie, Screenshots, vielleicht sogar Notizen zu Entscheidungen. Sollte der Schutz hingegen verneint werden, könnten Verlage und Studios KI-Bilder verstärkt als rechtliche Grauzone betrachten, in der sich Motive ohne große Hürden recyceln lassen. Gleichzeitig würde der Druck wachsen, die Trainingspraxis der Modelle strenger zu regulieren.

Fest steht schon jetzt: KI-Kunst ist kein Nischenspielzeug mehr. Sie beeinflusst Verträge, Arbeitsabläufe in Kreativfirmen, politische Debatten und inzwischen sogar polizeiliche Ermittlungen. Hinter der einen Cover-Grafik aus Chiba stehen ein junger Typ, der Tausende von Prompts in eine Maschine gehämmert hat, ein zweiter, der das Ergebnis als „frei verfügbares“ Bild verstanden hat, und ein Land, das klären muss, wer am Ende wirklich als Urheber gilt, wenn die Maschine zeichnet.

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1 kommentar

sunny January 23, 2026 - 2:20 am

Der Kerl, der die Illustration einfach aufs Buch geklatscht hat, dachte vermutlich: Ist doch nur KI, also herrenlos. Genau mit diesem Mythos räumt der Fall jetzt auf

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